Verordnung: Fahrverbot Reidlingergasse bis Mühlgasse (Straßenbau, Bauphase 1)
Wegen des Gemeindestraßenbaus gilt von Mittwoch, 14. Oktober, bis Freitag, 20. November 2026 (jeweils 0–24 Uhr) ein Fahrverbot in der Reidlingergasse, St. Martin-Gasse, Josef Kraft-Gasse und Mühlgasse gemäß Plandarstellung – ausgenommen Anlieferungen für Betriebe bzw. Zufahrt bis zur Baustelle.