Gemeinderat - Ausschüsse

    Abfallwirtschaftsverband Korneuburg

    Der Abfallverband Korneuburg ist ein freiwilliger Zusammenschluss von 12 Gemeinden des Bezirkes Korneuburg und wurde 1991 gegründet. Das Verbandsgebiet umfasst rund 17.249 Haushalte mit etwa 44.714 Einwohnerinnen und Einwohnern. Jährlich werden rund 6.624 Tonnen Rest- und Sperrmüll, etwa 3.500 Tonnen Biomüll und etwa 2.000 Tonnen Papier gesammelt und verwertet.

    Neben intensiver Öffentlichkeitsarbeit (Verbandszeitung „Abfall Journal“, Medienarbeit, Broschüren, Ausstellungen u. v. m.) ist Bildungsarbeit ein wesentlicher Bestandteil der Verbandsleistungen: Beratung am Sammelzentrum, Schulung des Sammelzentrum-Personals sowie Arbeit mit Schulen und Kindergärten. Ein speziell ausgebildeter Abfallberater kümmert sich um Anfragen, Beschwerden und Unklarheiten rund um die Abfallsammlung. Abfallvermeidung und -trennung sind seit der Gründung die wesentlichen Schwerpunkte – je genauer getrennt wird, desto günstiger wird die Entsorgung.

    Abfallverband Korneuburg
    Geschäftsführer: Gerhard Münzker
    Hauptplatz 1, 2115 Ernstbrunn
    Telefon: 02576 30130
    E-Mail: korneuburg@abfallverband.at
    Bürozeiten: Montag bis Freitag, 08.00–12.00 Uhr
    Website: korneuburg.umweltverbaende.at

    Energiegemeinschaft Ernstbrunn – EEG Ost & West

    Die e5-Energiegemeinde Ernstbrunn zählt zu den Pilotgemeinden in Niederösterreich, die erneuerbare Energie aus ihren 20 gemeindeeigenen PV-Anlagen (Gesamtleistung 259,71 kWp) in die Energiegemeinschaft der Energie Zukunft NÖ GmbH einbringen. Ziele sind:

    • Kostenminimierung für gemeindeeigene Verbraucher

    • Regional erzeugte, erneuerbare Energie vor Ort verbrauchen

    • Steigerung der energetischen Wertschöpfung in der Gemeinde

    • Steigerung der Akzeptanz erneuerbarer Energien

    • Einstieg in neue Energiekonzepte und Geschäftsmodelle

    Ortsvorsteher

    Der Gemeinderat kann das Gemeindegebiet in Ortsteile unterteilen, wenn dies aus geografischen oder wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist. Für jeden Ortsteil kann der Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters für die Dauer der Funktionsperiode des Gemeindevorstandes einen Ortsvorsteher bestellen. Bestellt werden können nur Gemeindemitglieder mit passivem Wahlrecht zum Gemeinderat und Hauptwohnsitz im betreffenden Ortsteil; nach Möglichkeit ein dort wohnhaftes Gemeinderatsmitglied.

    Die Ortsvorsteher besorgen die örtlichen Geschäfte, die ihnen der Bürgermeister zuteilt, in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen; sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich. In der Marktgemeinde Ernstbrunn sind die Aufgaben der Ortsvorsteher im Organisationsplan 2013 festgelegt und vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

    14 Katastralgemeinden: Au, Dörfles, Ernstbrunn, Ernstbrunner Wald, Gebmanns, Klement, Lachsfeld, Maisbirbaum, Merkersdorf, Naglern, Oberleis, Simonsfeld, Steinbach, Thomasl

    Ortsvorsteher in den Katastralgemeinden:

    • Au & Oberleis: Johann Danninger

    • Dörfles: Walter Schmutz

    • Gebmanns: GR Roman Winkler

    • Klement: GR Martina Apl

    • Lachsfeld: Thomas Steinhauer

    • Maisbirbaum: Robert Hanns

    • Merkersdorf: DI Walter Forstner

    • Naglern: Gerald Ullmann

    • Simonsfeld: DI Franz Thenmayer

    • Steinbach: Ronald Hübner

    • Thomasl: Kevin Klinghofer

    Abwasserverband Oberes Russbachtal

    Die Beseitigung und Reinigung von Abwässern und damit die Reinhaltung unserer Flüsse und Gewässer ist dem Abwasserverband Oberes Russbachtal ein zentrales Anliegen.

    Vertretung aus dem Gemeinderat: Gerhard Toifl, Roman Winkler, Johann Narrenhofer

    Gemeindevorstand

    Der Gemeindevorstand ist neben dem Gemeinderat eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane einer österreichischen Gemeinde (Art. 117 Abs. 1 lit. b B-VG). Die Zahl seiner Mitglieder legt die NÖ Gemeindeordnung fest; sie richtet sich nach der Zahl der Gemeinderatsmitglieder.

    Dem Gemeindevorstand obliegen alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

    Unser Ziel ist es, unsere lebenswerte Gemeinde gemeinsam zu gestalten!

    Abwasserverband Taschlbach

    Der Abwasserverband Taschlbach ist für die Entsorgung der gesamten Schmutzwässer in der Verbandskläranlage Ladendorf verantwortlich. Dem Verband gehören die Gemeinden Ernstbrunn, Kreuzstetten, Ladendorf und Niederleis an. Obmann ist der Bürgermeister der Sitzgemeinde Ladendorf.

    Vertretung aus dem Gemeinderat: Gerhard Toifl, Thomas Laab, Gerald Stacher, Roman Winkler, Johann Narrenhofer, Leopold Bauer

    Bildungsbeauftragter

    Der Bildungsbeauftragte der Gemeinde gilt als erste Ansprechperson im Bereich Bildung in der Gemeinde.

    Die Aufgaben von Bildungsverantwortlichen sind: Der Bildungsbeauftragte in der Gemeinde soll neue Impulse liefern und das Thema Bildung auf Gemeindeebene stärker verankern und koordinieren. Die Bildungsbeauftragten kooperieren mit Kindergärten, Schulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen.

    Sie sollen das bestehende kommunale Bildungsangebot koordinieren und gemeinsam mit den Anbietern planen, die Bildungsanbieter vor Ort unterstützen und wo nötig ein Bildungsprogramm für die Gemeinde erstellen. Ihre Funktion soll eine „Drehscheibe für Bildung vor Ort“ sein.

    Die Bildung und Entwicklung einer Gemeinde stehen in direktem Zusammenhang. Deshalb sollen alle attraktiven Bildungsangebote zur Verfügung gestellt werden. Fort- und Weiterbildung und die Zusammenarbeit mit den Betrieben können als Möglichkeit und neue Chance für Beschäftigung, Karriere und Lebensqualität gelten. Dabei soll schon Vorhandenes in Verbindung mit neuen Aufgaben als Schlüssel zum Erfolg des Einzelnen und der Gemeinde dienen.

    Bildungsbeauftragter: Heinrich Brabetz

    Brandschutzbeauftragte in Gemeindeeinrichtungen

    Gut geschultes Personal trägt maßgeblich zur Brandsicherheit in Gemeindeobjekten und -einrichtungen bei. In jeder Gemeindeeinrichtung sind daher ein Brandschutzbeauftragter (BSB) und ein Stellvertreter zu ernennen, die im Bereich des Brandschutzes entsprechend ausgebildet sind.

    Zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten zählen:

    • Erstellung der Brandschutzordnung, Regelung des Verhaltens im Brandfall und regelmäßige Überprüfung des Brandalarmplanes

    • Regelmäßige Unterweisung des gesamten Personals – gerade in Bildungseinrichtungen ist im Brandfall die Hilfe der Erwachsenen unbedingt notwendig

    • Einmal jährlich Information des gesamten Personals sowie des Schulpersonals über Brandschutzordnung und Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, technische Brandschutzeinrichtungen, Alarmzeichen sowie Fluchtwege und Notausgänge

    _Die Ausbildung der Brandschutzbeauftragten erfolgt gemäß TRVB 117 (0)._

    Brandschutzbeauftragter: AL Horst Gangl
    Stellvertreter: Bgm. Gerhard Toifl

    Energiebeauftragter

    Der Energiebeauftragte der Marktgemeinde Ernstbrunn ist zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Energiemaßnahmen in der Gemeinde und berät die Bürgerinnen und Bürger. Am 10. Oktober 2012 beschloss der Gemeinderat einstimmig, diese Funktion zu besetzen. Im Dezember 2012 absolvierte Amtsleiter Horst Gangl die Energiebeauftragten-Ausbildung bei der eNu NÖ, um das e5-Programm in der Gemeinde auszuarbeiten.

    Ziel des Energiebeauftragten ist die Umsetzung der energiewirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen der Gemeinde. Er koordiniert die Energieplanung und ist erste Informations- und Servicestelle für die Bürgerinnen und Bürger.

    Aufgaben in der Gemeinde:

    • Führung der Energiebuchhaltung

    • Laufende Überwachung des Energieverbrauchs

    • Information der Gemeinde über Energieeffizienzmängel

    • Beratung der Gemeinde in Energieeffizienzfragen

    • Erstellung eines jährlichen Energieberichtes

    • Potenzialanalysen auf Basis der Energiebuchhaltung

    Energiespartipps: Energiesparen beginnt im Alltag – bei Heizung, Kühlung und Wasserverbrauch. Auch kleine Dinge summieren sich übers Jahr. Elektrische Geräte mit hoher Energieeffizienzklasse amortisieren ihre höheren Anschaffungskosten rasch, und auch Standby-Verbrauch kostet in Summe viel Strom: Eine schaltbare Steckerleiste hilft bei Geräten ohne Schalter (z. B. Ladegeräte, Netzteile) und schützt zudem vor Blitzschlag.

    Links: NÖ Energie- & Umweltagentur · Energiespartipps der Umweltberatung

    Energie-, Klima- & Umweltschutzbeauftragter

    Energiebeauftragter: Gemäß NÖ Energieeffizienzgesetz (§ 11 Abs. 1) hat jede Gemeinde seit 2013 zumindest eine fachlich geeignete Person als Energiebeauftragten für die gemeindeeigenen Gebäude in Niederösterreich zu bestellen. Hauptaufgabe ist das Energiemanagement.

    Umwelt- & Klimaschutzbeauftragter: Ein wesentliches Element einer Klimabündnis-Gemeinde ist die oder der Klimabeauftragte – die zentrale Ansprechperson für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Gemeinde, für Politik und Bevölkerung. Klimabeauftragte …

    • beraten die Gemeindepolitik in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit

    • beraten die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit

    • vernetzen die lokalen Akteurinnen und Akteure (Gemeinde, Betriebe, Schulen und Kindergärten, Vereine, Glaubenseinrichtungen …)

    • kommen aus der Gemeindeverwaltung, der Politik oder der Bevölkerung

    Link: Klimabündnis Österreich

    Gemeinderat

    Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte entscheiden über alle Fragen, die für die Gemeinde wichtig sind.

    In Gemeinden mit 3.001 bis 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern besteht der Gemeinderat aus 23 Mitgliedern. Maßgeblich ist das letzte Volkszählungsergebnis vor dem Tag der Wahlausschreibung.

    Mindestens zwei Mitglieder des Gemeinderates, die derselben Wahlpartei angehören, bilden den Gemeinderatsklub dieser Wahlpartei (§ 29 Abs. 1 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994). Jeder Klub gibt dem Bürgermeister aus seiner Mitte einen Klubsprecher bekannt.

    Bürgermeister: Gerhard Toifl (ÖVP)
    Vizebürgermeister: Thomas Laab (ÖVP)

    e5-Energieteam Ernstbrunn

    Klimaschutz, erneuerbare Energieträger und Ressourcenschonung zeigen, wie wichtig das Thema Energie für Gesellschaft, Wirtschaft und Gemeinden geworden ist. Effizientere Energienutzung und erneuerbare Energieträger sind die zentralen Säulen der Energiewende – und entlasten zugleich das Gemeindebudget. Deshalb hat der Gemeinderat die Aufnahme in das e5-Landesprogramm für energieeffiziente Gemeinden beschlossen.

    So funktioniert e5:

    • Basisvereinbarung: Die Gemeinde bekennt sich zu den Grundsätzen des Programms und erhält fachliche und organisatorische Unterstützung durch den e5-Programmträger.

    • e5-Team: Es setzt die Maßnahmen in der Gemeinde um – unabhängig von politischen Strukturen, mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Fachleuten und Vertretungen von Betrieben und Organisationen. Eine Ist-Analyse mit Stärken-Schwächen-Profil bildet die Basis.

    • Kontinuierliche Programmarbeit: Konkrete Projekte werden geplant, beschlossen und umgesetzt; jährlich wird mit der e5-Beratung Bilanz gezogen und das Arbeitsprogramm angepasst.

    • Externe Prüfung und Auszeichnung: Mindestens alle drei Jahre bewertet eine unabhängige Kommission die Gemeinde und vergibt je nach Umsetzungsgrad ein bis fünf „e“. e5-Gemeinden nehmen zugleich am European Energy Award teil.

    Die 6 Handlungsfelder: Entwicklungsplanung und Raumordnung · Kommunale Bauten und Anlagen · Versorgung und Entsorgung · Verkehr und Mobilität · Kommunikation und Kooperationen · Interne Organisation

    Auszeichnung: Am 10. Mai 2023 erhielt Ernstbrunn den Energy Globe Award NÖ 2023 in der Kategorie „Nachhaltige Gemeinde“.

    e5-Teamleiter: Bgm. Gerhard Toifl
    e5-Energiebeauftragter: AL Horst Gangl

    Link: e5-Programm für energieeffiziente Gemeinden

    GR-Ausschuss „Finanzen – Kunst – Kultur“

    Zuständigkeiten: Finanzverwaltung, Darlehen, Förderungen, Marktwesen, Wirtschaft, Veranstaltungshalle, Schüttkasten, Denkmäler, Heimatmuseum, Veranstaltungen, Öffentliche Gemeindebücherei

    Obfrau: Mag. (FH) Dagmar Posch
    Obfrau-Stellvertreter: Mag. (FH) Elmar Ehm

    GR-Ausschuss „Bildung – Gesundheitswesen – Soziales“

    Zuständigkeiten: Tagesbetreuungseinrichtungen, Kindergärten, Volks- & Mittelschule, Musikschule, Erwachsenenbildung, Integration & Migration, Mutter-Eltern-Beratung, Gemeindeärztlicher Dienst, Pflege- & Sozialwesen, Seniorenbetreuung, Freizeit- & Sporteinrichtungen, Begleitetes Wohnen, Hilfswerk, Friedhöfe, Jugendarbeit

    Obmann: Thomas Laab
    Obmann-Stellvertreter: Heinrich Brabetz

    GR-Ausschuss „Agrar – Forstwirtschaft – Liegenschaften – Wohnbau“

    Zuständigkeiten: Land- und forstwirtschaftliche Einrichtungen, Gemeindeliegenschaften, Gemeindebauten & Wohnhausanlagen, Naturschutzanlagen, Hochwasserschutz, Gräben, Wasserläufe und Gerinne

    Obmann: Leopold Bauer
    Obmann-Stellvertreter: Gerald Stacher

    Sicherheit & Katastrophenschutz in der Gemeinde

    Eine wesentliche Aufgabe ist es, für alle etwaigen Katastrophenfälle in der Gemeinde gerüstet zu sein und entsprechende Alarmpläne und Koordinierungen vorzubereiten. Gleichzeitig werden Sicherheitsmaßnahmen und Präventionsberatungen für unsere Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde ist das Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinde und Blaulichtorganisationen.

    Sicherheitsbeauftragter: Bgm. Gerhard Toifl
    Katastrophenschutz – Planung & Koordinierung (Zivilschutz): AL Horst Gangl
    Hotline Sicherheits- & Krisenkoordinator: +43 664 240 388 0

    GEMEINSAM.SICHER – hinsehen, reden, handeln: Diese Aktion wird gemeinsam mit der Sicherheitsdirektion und dem NÖ Landespolizeikommando durchgeführt. Sie fördert den professionellen Sicherheitsdialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden und Polizei, um Kriminalität zu senken und Sicherheits- und Verkehrsprobleme gemeinsam mit den zuständigen Behörden zu lösen. Dafür hat der Gemeinderat einen eigenen Sicherheitsmanager eingesetzt.

    Polizeiinspektion Ernstbrunn: +43 59 133 3241 · E-Mail: bpk-n-korneuburg@polizei.gv.at
    Notruf Polizei: 133

    Weitere Informationen:

    GR-Ausschuss „Energie – Klima – Umwelt – Öffentliche Einrichtungen – Tourismus“

    Zuständigkeiten: Energie-, Klima- und Umweltmaßnahmen, e5-Energieteam, Tourismus & Gastronomie, Regionalentwicklungsverein & Naturpark Leiser Berge, Vereinswesen

    Obmann: Johann Narrenhofer
    Obmann-Stellvertreter: Bmstr. Stefan Muhm

    GR-Ausschuss „Infrastruktur – Mobilität – Sicherheit“

    Zuständigkeiten: Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft, Wirtschaftshof, Gemeindefahrzeuge, Öffentliche Beleuchtung, Wasserversorgung, Raumordnung, Vermessungswesen, Ortsbildgestaltung & Ortsbildpflege, Rathaus & Bürgerservice, Öffentlicher Verkehr & Mobilitätssysteme, Verkehr (Straßen & Nebenanlagen), Blaulichtorganisationen (Feuerwehren, Polizei und Rettungsdienste), Zivil- & Katastrophenschutz, Militär- & Zivildienst

    Obmann: Heinz Cepera
    Obmann-Stellvertreter: Johann Narrenhofer

    Gemeinderatsausschuss „Hauptplatzgestaltung NEU“

    Das bestehende Gesamtensemble des Hauptplatzes mit den verfügbaren geschichtlichen Grundlagen (ab 1898) sowie viele Anregungen und Ideen unserer Bürgerinnen, Bürger und Gäste wurden in die Endplanung einbezogen, um ein zeitgemäßes Raum- und Verkehrskonzept als Lebensraum zu verwirklichen. Der Projektstart erfolgte 2016 unter Bgm. Horst Gangl; die Planung wurde im März 2017 fertiggestellt und nach einer Bürgerbefragung überarbeitet.

    Umgesetzte Baumaßnahmen im Überblick:

    • 2019 – Alle Einbauten (Wasserversorgung, Regenwasserkanal, Glasfaser) sichergestellt

    • 2020 – Stillstand wegen COVID

    • 2021 – Bundesstraße B40 fertiggestellt

    • 2022 – Parkanlagen Ost & West, Marienplatz und Nebenfahrbahn fertiggestellt; Florianibrunnen und Landsknechtbrunnen errichtet; Regenwasserkanal vom Rathaus bis zur Veranstaltungshalle

    • 2023 – Autobusterminal für 4 Autobusse errichtet

    Geplante Schwerpunkte der Teilflächen:

    • Verbreiterung der Gehsteige, Längsparkplätze, neue Baumpflanzungen und Radweg entlang der B40

    • Neugestaltung des Marienplatzes rund um die Pestsäule als Ruhezone, Grünfläche mit Platzzonen für Markt, Jugend und Bürger sowie Pavillon mit Wartehalle, Info-Point und WC

    • Hauptplatz als Begegnungszone: barrierefreie Verbindung vom Kirchenplatz, überdachte Bushaltestelle, Photovoltaikanlage, Fahrradabstellplätze und neu gestaltete Vorplatzzone vor dem Rathaus

    • Entflechtung von Bus- und Privatverkehr im Schul- und Kindergartenbereich, Einbahnregelung Eleonorenweg und neue Parkplätze (u. a. 55 Dauerparkplätze, 48 neue Parkplätze, 10 bei der Veranstaltungshalle)

    Gemeindeverband „Musikschule Weinviertel Mitte“

    Vielfältig. Persönlich. Regional. Der Gemeindeverband „Musikschule Weinviertel Mitte“ ist ein regionales Musikschulmodell mit Unterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene – über 1.600 Schülerinnen und Schüler, mehr als 75 Lehrkräfte und 9 Standorte in der Region.

    Mitgliedsgemeinden: Harmannsdorf, Großrußbach, Ernstbrunn, Großmugl, Niederleis, Korneuburg, Hagenbrunn, Gerasdorf bei Wien, Langenzersdorf

    Verbandsobmann: Bgm. Alexander Raicher
    Verbandsobmann-Stellvertreter: Bgm. Josef Zimmermann
    Musikschulleitung: +43 660 764 208 7

    Sprechstunden nach Vereinbarung – Schnuppern ist nach telefonischer Vereinbarung jederzeit möglich!

    Gemeindeverband Musikschule Weinviertel Mitte
    Kirchengasse 5, 2111 Harmannsdorf
    Telefon: +43 2264 750 023
    E-Mail: verband@ms-weinviertel-mitte.at
    Website: ms-weinviertel-mitte.at

    Vertretung aus dem Gemeinderat: Gerhard Toifl, Mag. (FH) Dagmar Posch, Herbert Danecek, Johann Lahofer

    Grundverkehrsbehördliche Ortsvertretung

    Die Ortsvertretung unterstützt die Grundverkehrsbehörde und die Bezirksbauernkammern bei der Ermittlung von Interessentinnen und Interessenten sowie des ortsüblichen Verkehrswertes.

    Jugendgemeinderat

    Durch den Jugendgemeinderat sind die Jugendlichen in der Gemeinde formell vertreten. Als Ansprechpartner bringt er Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Jugendlichen in die Politik ein – so können alle Jugendlichen am Gemeinwesen mitwirken. Ziel ist es, ein wesentlicher Kommunikationspartner für unsere Jugend zu sein.

    Für alle Anliegen, Ideen, Beschwerden und Probleme von Jugendlichen, die an die Gemeinde herangetragen werden, steht der Jugendgemeinderat zur Verfügung, zum Beispiel bei:

    • Freizeitgestaltung

    • Hilfestellung bei Veranstaltungen

    • Beratung zur Berufswahl

    • Beratung und Vermittlung zur Suchtprävention

    • Jugendschutzgesetz

    • Wohnen

    • Präsenz- und Zivildienst

    • Rat und Hilfe bei persönlichen Problemen

    Klubsprecher

    Mindestens zwei Mitglieder des Gemeinderates, die derselben Wahlpartei angehören (§ 29 Abs. 1 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994), bilden den Gemeinderatsklub dieser Wahlpartei. Jeder Gemeinderatsklub gibt dem Bürgermeister aus seiner Mitte einen Klubsprecher bekannt.

    ÖVP: Thomas Laab
    UNS: Johann Narrenhofer
    FPÖ: Daniel Raich
    Die Grünen: Recep Bektas
    SPÖ: Peter Farthofer

    Regionalentwicklungsverein Leiser Berge / Naturpark Leiser Berge

    Der Naturpark Leiser Berge eignet sich mit seiner einzigartigen Naturlandschaft hervorragend für Tourismus und Freizeit sowie als Naherholungsgebiet – nur rund 35 Autominuten von Wien entfernt. Ob Wandern, Ballonfahren, Fischen, Rad- und Mountainbikefahren oder Reiten: Ernstbrunn hat viel zu bieten. Unvergesslich sind etwa ein Besuch des Bauernmarktes Simonsfeld, des Wildparks Ernstbrunn, des Wolf Science Centers, der Weinvierteldraisine, des Dampflokdenkmals, der Aussichtswarte und Wallfahrtskirche Oberleis oder eine Fahrt mit dem Nostalgie-Express Leiser Berge samt Wanderung durch den Ernstbrunner Wald.

    Obmann: Bgm. Gerhard Toifl
    Vertretung aus dem Gemeinderat: Thomas Laab, Heinz Cepera, Mag. (FH) Elmar Ehm, Johann Narrenhofer

    Regionalentwicklungsverein Leiser Berge / Naturpark Leiser Berge
    Hauptstraße 34, 2126 Ladendorf
    Telefon: +43 676 920 701 0
    E-Mail: info@leiserberge.com
    Website: naturpark-leiserberge.at

    LEADER-Region Weinviertel Ost

    Die LEADER-Region Weinviertel Ost unterstützt dich, wenn du deine Gemeinde oder das östliche Weinviertel noch KOST.barer und LEBENS.werter machen möchtest: bei der Projektentwicklung, mit Förderungen und indem sie dich mit Menschen vernetzt, die für deine Idee relevant sind.

    Website: weinviertelost.at

    Naturpark - ÖKO Mittelschulgemeinde Ernstbrunn

    Die Naturpark - ÖKO Mittelschulgemeinde Ernstbrunn ist ein regionaler Zusammenschluss der Gemeinden Ernstbrunn, Großmugl, Großrußbach und Niederleis.

    Ab dem Schuljahr 2012/2013 wurde die ÖKO Mittelschulgemeinde Ernstbrunn neu konstituiert. 202 Schülerinnen und Schüler werden von einem engagierten und fachlich höchstqualifizierten Lehrerteam betreut. Um den Anforderungen, die an die Abgängerinnen und Abgänger der Naturpark - ÖKO Mittelschule Ernstbrunn gestellt werden, gerecht zu werden, richten wir die Rahmenbedingungen so aus, dass eine pädagogisch qualitative Arbeit für alle Schülerinnen, Schüler und Pädagogen möglich ist.

    Unser Ziel ist es, moderne Rahmenbedingungen zu schaffen und eine gut ausgestattete Schule mit entsprechenden Klassenräumen, zwei Informatikräumen, Werk- und Zeichensälen, Medienraum, einem Raum für biologische Übungen und einem freundlichen, zeitgemäßen Mittagstisch sicherzustellen. Zur körperlichen Fitness stehen weiters eine Sporthalle sowie ein großer Turnsaal zur Verfügung. Denn nur die beste technische Schulausstattung gewährleistet moderne Unterrichtsmethoden! Um die notwendigen ökologischen Projekte umsetzen zu können, müssen Schüler, Pädagogen und Gemeinde gemeinsam daran arbeiten, die möglichen Ressourcen effizient einzusetzen.

    Unser Schullogo: Bunt wie das Leben, bunt wie das Angebot an Fächern, Neigungsgruppen und Alternativgegenständen. Schachbrett für logisches Denken, Kombination, Planen … oder Zielflagge: Wir wollen etwas erreichen, zu Ende bringen. Palette und Noten für Kreativität, Phantasie, Freude. Fußball für Sport, Bewegung, Aktivitäten, Teamwork, Spielregeln, Disziplin. Glaskolben für Experimentierfreude, Forschung, Technik, Zukunftsorientierung. Der Mensch für Geschichte, Soziales, Entwicklung, Leben, Harmonie. Kröte für Biologie, Umwelt, Naturverbundenheit, Ökologie. Kreuz für Religion, Nächstenliebe.

    Nach einem intensiven Leitbildprozess mit dem Team der Naturparke NÖ und dem NP-Büro Leiser Berge erfolgte im Frühjahr 2022 die Prädikatisierung zur Naturpark - ÖKO Mittelschule Ernstbrunn.

    Obmann: Gerhard Toifl

    Mitglieder: Thomas Laab, Bernhard Kranz, Martina Apl

    Wasserverband Rußbach Oberlauf

    Der Dachverband Marchfeld-Weinviertel besteht seit 1967 und ist die Vereinigung von mittlerweile 20 Wasserverbänden – darunter auch die Marktgemeinde Ernstbrunn – im niederösterreichischen Weinviertel zur Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung der Bäche und Gerinne.

    Vertretung aus dem Gemeinderat: Gerhard Toifl, Andreas Schogger

    Mobilitätsbeauftragter

    Zur örtlichen Entwicklungsplanung ist ein Verkehrskonzept als Grundlage für raumordnungspolitische Entscheidungen in den Gemeinden erforderlich. Durch das Land Niederösterreich wird die Zusammenarbeit mit den Verkehrsberaterinnen und Verkehrsberatern der NÖ.Regional sichergestellt. Zielgruppe sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie Mobilitätsbeauftragte in den Gemeinden, die Antworten auf Mobilitätsfragen und Lösungen für konkrete Verkehrsprobleme suchen sowie eine Erstellung eines Mobilitätskonzeptes als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige örtliche Entwicklung wünschen.

    Der Mobilitätsbeauftragte fungiert weiters bei örtlichen und regionalen Mobilitätskonzepten einerseits als Ansprechperson zu allen Themen der Mobilität (aktive Mobilität wie Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Verkehr) und arbeitet andererseits aktiv mit den Gemeinden an der Umsetzung von Projekten mit.

    Die Schwerpunkte des Mobilitätsbeauftragten sind junge Themen wie Elektromobilität, Radverkehr, der öffentliche Personennahverkehr, Verkehrsverbund, Sammeltaxisysteme usw.

    Die Gemeinde erhält damit eine kompetente Ansprechperson für Verkehrsbelange, im Speziellen für aktive Mobilität in der Gemeinde.

    Mobilitätsbeauftragter: Heinz Cepera

    Prüfungsausschuss

    Der Prüfungsausschuss (NÖ GO 1973 § 82):

    (1) Dem Prüfungsausschuss (§ 30) obliegt die Überprüfung der Kassenführung auf ihre rechnerische Richtigkeit und der laufenden Gebarung der Gemeinde einschließlich der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen auf ihre Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Gesetzmäßigkeit. Zur Gebarung gehören die gesamte Ausgaben- und Einnahmengebarung der Gemeinde, ihre gesamte Schuldengebarung sowie die Gebarung mit dem beweglichen und unbeweglichen Gemeindevermögen.

    (2) Die Überprüfung ist mindestens vierteljährlich, davon wenigstens einmal im Jahr unvermutet, sowie bei jedem Wechsel in der Person des Bürgermeisters oder des Kassenverwalters vorzunehmen. Ferner hat der Prüfungsausschuss den Rechnungsabschluss innerhalb der Auflagefrist (§ 83 Abs. 2) auf seine rechnerische Richtigkeit und die Übereinstimmung mit dem Voranschlag zu prüfen.

    (3) Das über die Prüfung angefertigte Sitzungsprotokoll ist mit der schriftlichen Äußerung des Bürgermeisters und des Kassenverwalters dem Gemeinderat ohne unnötigen Aufschub vorzulegen.

    Obmann: Herbert Danecek

    Stellvertreter: Bmstr. Stefan Muhm

    Mitglieder: Johann Lahofer, Heinrich Brabetz, Mag. (FH) Elmar Ehm

    Umweltgemeinderat

    Der Umweltgemeinderat erfüllt eine wichtige Funktion im Bereich des vorsorgenden Umweltschutzes und einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung. Der Umweltgemeinderat ist ein unabhängiges Organ, das an keine Weisungen gebunden ist, und ist lediglich dem Gemeinderat gegenüber verantwortlich. Gemäß § 15 NÖ USchG, LGBl. 8050-6, ist in jeder Gemeinde zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes vom Gemeinderat ein Umweltgemeinderat zu bestellen. Ihm kommen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde die gleichen Aufgaben wie einem Umweltschutzorgan (§ 13) zu. Er hat seine Berichte dem Gemeinderat zu erstatten.

    Überdies hat er den zuständigen Gemeindeorganen Empfehlungen für die in einem bestimmten Fall zu treffenden Maßnahmen im Interesse des Umweltschutzes zu geben.

    Neben den Rechten, Aufgaben und Pflichten als Mitglied des Gemeinderates haben Umweltgemeinderäte besondere Pflichten:

    • Informationspflicht – Sie haben Verursacher von schädigenden Eingriffen in die Umwelt nach Möglichkeit über die Folgewirkungen der Eingriffe und über die Rechtsfolgen zu informieren. Umweltgemeinderäte haben dabei aber nicht die Stellung einer öffentlichen Wache, d. h. sie können keine Zwangsmaßnahmen setzen.

    • Anzeigepflicht – Bei Wahrnehmung schädigender Eingriffe in die Umwelt, die Rechtsvorschriften verletzen, haben Umweltgemeinderäte den Verursacher und/oder den Grundstückseigentümer formlos aufzufordern, einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Zustand innerhalb von 4 Wochen nachweislich herzustellen. Wird dieser Aufforderung nicht fristgerecht entsprochen, ist Anzeige zu erstatten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Eingriffen hat die Anzeige sofort ohne vorhergehende Aufforderung zu erfolgen. Die Anzeigen sind entweder an den Bürgermeister oder an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.

    • Berichtspflicht – Umweltgemeinderäte haben über ihre Wahrnehmungen dem Gemeinderat zu berichten.

    • Empfehlungspflicht – Umweltgemeinderäte haben das Recht bzw. die Pflicht, den zuständigen Gemeindeorganen Empfehlungen für die in einem bestimmten Fall zu treffenden Maßnahmen im Interesse des Umweltschutzes zu geben.

    Tätigkeitsfelder der Umweltgemeinderäte:

    • Mitwirkung bei der Raumordnung

    • Mitverfassung von Verordnungen (z. B. Baumverordnungen für die Erhaltung des örtlichen Kleinklimas, Geschwindigkeitsbeschränkungen im verbauten Gebiet, Hupverbot etc.)

    • Vorschreibung von umweltrelevanten Auflagen

    • Gestaltung von Grün- und Erholungsflächen

    • Überwachung der Luftreinhaltung (z. B. Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau und Überprüfung von Feuerstätten)

    • Wasser- und Bodenschutz (Verbesserung der Abwasserentsorgung, Sicherstellung hochwertiger Wasserversorgung)

    • Natur- und Artenschutz (z. B. Schutz und Erhaltung von Brutstätten oder Aufenthaltsplätzen schützenswerter Tiere und Wachstumsräumen seltener Pflanzen)

    • Abfallentsorgung – eine der wichtigsten Aufgaben in der Praxis: Das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. 8240-2, verpflichtet die Gemeinden, für die Erfassung und Behandlung des Abfalls zu sorgen und entsprechende Einrichtungen zu schaffen und anzubieten.

    Umweltgemeinderat: Johann Narrenhofer

    Vizebürgermeister

    Vizebürgermeister: Thomas Laab

    Wasserverband Senningbach

    Der Dachverband Marchfeld-Weinviertel besteht seit 1967 und ist die Vereinigung von mittlerweile 20 Wasserverbänden – darunter auch die Marktgemeinde Ernstbrunn – im niederösterreichischen Weinviertel zur Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung der Bäche und Gerinne.

    Vertretung aus dem Gemeinderat: Gerhard Toifl, Franz Sigl

    Wasserverband Taschlbach

    Der Dachverband Marchfeld-Weinviertel besteht seit 1967 und ist die Vereinigung von mittlerweile 20 Wasserverbänden – darunter auch die Marktgemeinde Ernstbrunn – im niederösterreichischen Weinviertel zur Unterstützung bei der Erhaltung und Entwicklung der Bäche und Gerinne.

    Obmann: Gerhard Toifl

    Vertretung aus dem Gemeinderat: Gerald Stacher, Roman Winkler, Thomas Laab, Melanie Ferstl-Ostojic

    Zivilschutzbeauftragter

    Die Aufgabe der ehrenamtlichen Zivilschutzbeauftragten ist die Stärkung der Eigenvorsorge; sie sind ein wichtiges Verbindungsglied zu den Gemeindebürgerinnen und -bürgern. Die Zivilschutzbeauftragten sind bei vielen Sicherheitsprojekten in der Gemeinde eingebunden. Ihre Aufgaben sind in den Statuten des NÖ Zivilschutzverbandes und im NÖ Katastrophenhilfegesetz festgeschrieben.

    Die Hauptaufgabe des NÖ Zivilschutzverbandes ist die Prävention, Information und Beratung der Bevölkerung im Vorfeld von Krisen- und Katastrophenszenarien, die Mitarbeit bei der Erstellung und Überarbeitung der Katastrophenschutz- und Sonderalarmpläne und die Mitarbeit in der örtlichen Einsatzleitung im Katastrophenfall sowie die Organisation der Zivilschutz-Vorsorge in der Gemeinde und die Vorbereitung von Selbstschutztipps und anderen Informationsmaterialien für die Haushalte.

    Katastrophenschutz – Planung & Koordinierung: Gemeinde-Krisenkoordinator AL Horst Gangl, Tel. +43 664 240 388 0, E-Mail: gemeinde@ernstbrunn.gv.at

    Weitere eingeteilte Funktionen in der Marktgemeinde Ernstbrunn:

    • Krisenkoordinator – Erstellung der Katastrophenschutzkonzepte und -pläne sowie der Sonderalarmpläne

    • Katastrophenschutz-Krisenstab „Chef des Stabes“

    Ratgeber der Marktgemeinde: Zivilschutz-Ratgeber und BlackOUT-Ratgeber

    Zivilschutzbeauftragte: Gerhard Toifl, Heinrich Brabetz