Verordnung
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Waldbrandverordnung 2026 – Bezirk Korneuburg
Im Verwaltungsbezirk Korneuburg sind jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich bis einschließlich 31. Oktober 2026 verboten (§ 41 Forstgesetz 1975). Übertretungen werden mit Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.