Anlagenrecht & Servicestellen d. BH Korneuburg

    Bezirkshauptmannschaft KORNEUBURG

    Bezirkshauptmannschaft KORNEUBURG

    Bürgerservice ERNSTBRUNN

    Bürgerservice ERNSTBRUNN

    Bürgerservicestellen:

    Bezirkshauptmannschaft Korneuburg
    Bankmannring 5, 2100 Korneuburg
    ☎️ +43 2742 9005
    Bez.Hptm: Mag. Andreas Strobl
    Link: Bezirkshauptmannschaft Korneuburg
    E-Mail: post.bhko@noel.gv.at



    Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Neubau 1 - 3, 2000 Stockerau
    ☎️ +43 2266 622 20 Fax: 02266-62220-32099
    Link: Wirtschaftskammer NÖ

    NÖ Gebietsbauamt I
    Laaer Straße 23, 2100 Korneuburg
    ☎️ +43 2262 75670 45124, Fax: 02262-75670-45120
    E-Mail: post.gba1@noel.gv.at

    Arbeitsinspektorat für den 6. Aufsichtsbezirk, Fichtegasse 11, 1010 Wien
    ☎️ +43 1 714 04 62, Fax: 01-714 04 62-475
    Link: Arbeitsinspektion

    Bezirkshauptmannschaft Korneuburg-BAUSPRECHTAG: Um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu erledigen und eventuelle Wartezeiten kurz zu halten, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung
    per E-Mail: terminbuchung.bhko@noel.gv.at
    ☎️ +43 2742 9005 oder
    per Online-Terminbuchung (für ausgewählte Leistungen).

    Persönliche Vorsprachen von:
    Montag - Freitag 8-12 Uhr
    Dienstag zusätzlich 16-19 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag bis Freitag 8-12 Uhr
    Montag, Mittwoch, Donnerstag 13-14.30 Uhr
    Dienstag zusätzlich 16-19 Uhr

    Entgegennahme schriftlicher Eingaben:
    Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30-15:30 Uhr
    Dienstag 7:30 - 19:00 Uhr
    Freitag 7:30 - 12:00 Uhr

    Elektronische Anbringen
    Sie können Anbringen auch elektronisch (per E-Mail, Telefax oder Online-Formular) einbringen.
    Anbringen (Eingaben) per E-Mail sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (post.bhko@noel.gv.at) oder an eine in der behördlichen Erledigung, auf die sich Ihr Anbringen bezieht, als Kontaktadresse angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.
    An andere E-Mail-Adressen (z.B. personalisierte E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) übermittelte Anbringen (Eingaben) sind hingegen nicht rechtswirksam eingebracht; ihre Bearbeitung ist nicht sichergestellt.

    Falls Sie uns außerhalb der Amtsstunden ein elektronisches Anbringen übermitteln, gilt dieses mit dem Einlangen bei der Behörde als rechtswirksam eingebracht. Ein Anbringen liegt aber erst dann vor, wenn es tatsächlich und vollständig bei der Behörde eingelangt ist. Die Übermittlung eines Links, über welchen von der Behörde Dokumente heruntergeladen werden sollen, entspricht diesen Anforderungen nicht.

    Hinweis:
    Das Land Niederösterreich hat einen Link für ein: allgemeines Online-Formular für Anbringen zur Verfügung gestellt.

    Zuständig

    • Horst Gangl (Amtsleiter, Energie- & Brandschutzbeauftr., Gemeinde.Krisen.Koordinator)