Anzeige einer Geburt

    Geburt

    Geburt

    Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

    Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

    • Anzeige der Geburt

    • Geburtsurkunde beider Elternteile,

    • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile

    • Heiratsurkunde der Eltern

    • Meldenachweise beider Elternteile

    • Erklärung über Vornamensgebung

    • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

    Gebührenfrei gemäß § 35 Abs.6 Geb.Gesetz 1957 (Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind) sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt ausgestellt werden.

    Zuständig

    • Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)

    • Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)