Geburt
Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
Anzeige der Geburt
Geburtsurkunde beider Elternteile,
Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
Heiratsurkunde der Eltern
Meldenachweise beider Elternteile
Erklärung über Vornamensgebung
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebührenfrei gemäß § 35 Abs.6 Geb.Gesetz 1957 (Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind) sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt ausgestellt werden.
Zuständig
Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)
Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)