Stille Gedanken
Den Tod eines geliebten Menschen bekannt zu geben ist eine traurige Pflicht. Ein Todesfall ist der zuständigen Personenstandsbehörde spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.
Link: Anzeige des Todesfalls (oesterreich.gv.at)
Zur Anzeige eines Sterbefalles ist Bitte mitbringen:
Anzeige des Todes (.... wird vom Arzt ausgestellt, der Totenbeschau durchführt)
Geburtsurkunde des Verstorbenen,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
falls verheiratet: Heiratsurkunde,
falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
Meldenachweis des Verstorbenen (... wenn der Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde ist!)
Kontaktinformationen:
Bestattung Künzl
Adresse: Industriestraße 1
2115 Ernstbrunn
☎️ +43 2576 2347
☎️ +43 2554 88006
E-Mail-Adresse: bestattung@kuenzl.at
Web: https://bestattung.kuenzl.at/
Pfarrverband Leiser Berge
Adresse: Kirchenplatz 1, 2115 Ernstbrunn
☎️ +43 2576 2246
E-Mail: pfarrverband.leiserberge@katholischekirche.at
Zuständig
Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)
Viktoria König (Ltr. Buchhaltung)
Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)