Anzeige eines Sterbefalles

    Stille Gedanken

    Stille Gedanken

    Den Tod eines geliebten Menschen bekannt zu geben ist eine traurige Pflicht. Ein Todesfall ist der zuständigen Personenstandsbehörde spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.

    Link: Anzeige des Todesfalls (oesterreich.gv.at)






    Zur Anzeige eines Sterbefalles ist Bitte mitbringen:

    Zuständig

    • Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)

    • Viktoria König (Ltr. Buchhaltung)

    • Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)