Energieeffizienzrichtlinie EED III

    Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
    Die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III) regelt Verpflichtungen und Einsparungsziele für Gemeinden. Der Fokus liegt auf den Energieeinsparungen bei öffentlich genutzten Gebäuden.
    Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung der Energieeffizienz um 32,5%.

    LINK: Vorbildfunktion und Sanierungspflicht für Gemeinden | Energie in Niederösterreich

    Was bedeutet das für Gemeinden?
    Das Land NÖ und deren Gemeinden haben den alternativen Ansatz gewählt. Jede Gemeinde ein öffentlich zugängliches Inventar (Bestandsliste) aller konditionierten Gebäude (im Eigentum, gemietet, gepachtet) mit mehr als 250 m² Gesamtnutzfläche zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Hier kann die Energiebuchhaltung wiederum als Nachweis herangezogen werden. In der Energiebuchhaltung Niederösterreich (EBN) stellt die Übersicht in Kapitel 1 alle Objekte übersichtlich dar. Derzeit wird daran gearbeitet, die geforderte Inventarliste der EU-Energieeffizienzrichtlinie III mittels EBN dokumentieren zu können.

    Die EED III (Energieeffizienzrichtlinie III) verpflichtet Gemeinden, den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude zu senken und diese zu sanieren, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Gemeinden müssen einen jährlichen Energieverbrauch von 1,9 % senken (Basisjahr 2021) und jährlich 3 % der öffentlichen Gebäude sanieren, bis sie den Niedrigstenergie-Standard erreichen. Die Fristen für die Umsetzung hängen von der Größe der Gemeinde ab, wobei größere Gemeinden früher beginnen als kleinere.

    Wichtige Verpflichtungen für Gemeinden:
    jährliche Energieeinsparung: Gemeinden müssen den jährlichen Endenergieverbrauch aller öffentlichen Gebäude um mindestens 1,9 % gegenüber dem Basisjahr 2021 reduzieren.

    Sanierungspflicht: Ab 2025 müssen mindestens 3 % der konditionierten Gesamtnutzfläche der öffentlichen Gebäude saniert werden, um Niedrigstenergiegebäude zu schaffen.

    Verpflichtung gestaffelt nach Einwohner in Gemeinden < 5.000 Einwohner: Start der Verpflichtungen ab 1. Jänner 2030

    Maßnahmen zur Zielerreichung:

    > Thermische Sanierung: von Gebäuden
    > Flächenreduktion: oder Gebäuderückbau
    > Optimierung der Haustechnik: und Umrüstung auf effizientere Systeme wie LED-Beleuchtung
    > Einführung von Energiemanagement-Systemen
    > Umstellung der Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge

    Energieausweise der Gemeindeobjekte: (Aktualisierungen 2026)
    Bründlallee 23a, 2115 Ernstbrunn

    Eleonorenweg 1a, 2115 Ernstbrunn
    Hauptplatz 1, 2115 Ernstbrunn
    Hauptplatz 7, 2115 Ernstbrunn
    Hauptplatz 28, 2115 Ernstbrunn
    Hirschmillerstraße 18a, 2115 Ernstbrunn
    Hirschmillerstraße 32, 2115 Ernstbrunn
    Hirschmillerstraße 32, 2115 Ernstbrunn
    Hollabrunnerstraße 1, 2115 Ernstbrunn
    Johann Hanngasse 1, 2115 Ernstbrunn
    Johann Hanngasse 3, 2115 Ernstbrunn
    Korneuburgerstraße 2, 2115 Ernstbrunn
    Laaerstraße 1, 2115 Ernstbrunn

    Zuständig

    • Horst Gangl (Amtsleiter, Energie- & Brandschutzbeauftr., Gemeinde.Krisen.Koordinator)