Familienhilfe
Wenn die Mutter auf Grund einer akuten Erkrankung, Geburt eines Kindes etc. für kurze Zeit (4 bis maximal 8 Wochen) ausfällt, hilft eine entsprechend ausgebildete Familienhelferin bei der Weiterführung des Haushaltes, übernimmt die Betreuung der Kinder etc.
Die Kostenbeiträge werden nach der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt. Für eine Einsatzstunde wird zumindest ein Stundensatz von EURO 2,90 verrechnet.
LINK: Familien - Betreuung
Zuständig
Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)
Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)