Familienbetreuung

    Familienhilfe

    Familienhilfe

    Wenn die Mutter auf Grund einer akuten Erkrankung, Geburt eines Kindes etc. für kurze Zeit (4 bis maximal 8 Wochen) ausfällt, hilft eine entsprechend ausgebildete Familienhelferin bei der Weiterführung des Haushaltes, übernimmt die Betreuung der Kinder etc.

    • Die Kostenbeiträge werden nach der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt. Für eine Einsatzstunde wird zumindest ein Stundensatz von EURO 2,90 verrechnet.

    LINK: Familien - Betreuung

    Zuständig

    • Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)

    • Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)