Flächenwidmung - Bebauungspläne
Raumordnung
Die Marktgemeinde ERNSTBRUNN setzt auf eine zeitgemäße und nachhaltige Gemeinde-entwicklung. Die Raumordnung leistet mit ihren Planungsebenen einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung ihrer Ziele. Es erfolgte die Überarbeitung der Bebauungsvorschriften sowie die Neudarstellung der vorhandenen Flächenwidmungs- & Bebauungspläne für das gesamte Gemeindegebiet (14 Katastralgemeinden auf 80,78 km2) gemäß dem aktuellen Landesgesetzen.
Gleichzeitig erfolgte die Digitalisierung aller Pläne und Einbauten wie der Wasserleitungs- & Kanalkataster, Strom- und Gasleitungen sowie Lichtpunktpositionen!
Es stehen alle Flächenwidmungs- & Bebauungspläne sowie Bebauungsbestimmungen "ONLINE" für Sie zur Verfügung.
Erläuterungen: Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeinde mit Hilfe eines Raumplaners (Ingenieurkonsulenten für Raumplanung und Raumordnung, Architekten bzw. Raumplanungsbüros) erstellt. Die Erlassung des Flächenwidmungsplans oder dessen Änderungen müssen von der zuständigen Behörde des Amtes der NÖ Landesregierung (Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht) genehmigt werden. Die fachlichen Gutachten in diesem Genehmigungsverfahren werden von den Amtssachverständigen der Örtlichen Raumordnung in der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik des Amtes der NÖ Landesregierung erstellt.
Download der Flächenwidmungspläne: Verordnung Raumordnungsänderung
Flächenwidmungsplan
KG AU - Klement
KG Dörfles - Oberleis - Steinbach
KG Ernstbrunn - Gebmanns - Simonsfeld
KG Ernstbrunner Wald
KG Lachsfeld - Naglern
KG Maisbirbaum
KG Merkersdorf
KG Thomasl
Legende: Planzeichen
Download der Bebauungspläne: Verordnung BBPlan & Bebauungsvorschriften
Bebauungsplan
KG Au KG Dörfles
KG Ernstbrunn-West KG Ernstbrunn-Ost
KG Gebmanns KG Klement
KG Lachsfeld KG Maisbirbaum
KG Merkersdorf KG Naglern
KG Simonsfeld KG Steinbach
KG Thomasl
Legende: Planzeichen
Weitere Links zu diesem Thema: NÖ Raumordnung- und Regionalpolitik
Raum | Bauamt |
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