Grundsteuer - Befreiung

    Grundsteuer

    Grundsteuer

    Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
    Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der NÖ Bauordnung für NÖ) und Vorlage einer Bestätigung der NÖ Landes-regierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

    Zuständig

    • Tamara Maschek (Ltr. Abgaben- & Meldeamt)