Meldebestätigung

    Meldebestätigung

    Meldebestätigung

    Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen.

    Ernstbrunn - Bürgerservice

    Ernstbrunn - Bürgerservice

    Mitzubringende Dokumente:

    • Amtlicher Lichtbildausweis

    • Formloser Antrag

      Gebühren:

    • Meldebestätigung unter Nutzung des zentralen Melderegisters: 3,00 Euro

    • Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro

    • bei schriftlicher Antragstellung: zusätzlich 13,00 Euro

    Hinweis: Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt,
    wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine entsprechende Begründung des Antrages ist
    erforderlich.

    Zuständige Stelle die Meldebehörde das Gemeindeamt
    (in Statutarstädten das Magistrat; in Wien das Magistratische Bezirksamt)

    Zuständig

    • Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)

    • Tamara Maschek (Ltr. Abgaben- & Meldeamt)

    • Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)