Meldebestätigung
Jede in Österreich gemeldete Person kann für sich oder eine Person, für die sie meldepflichtig ist (Kind), eine Bestätigung der Meldebehörde beantragen.
Ernstbrunn - Bürgerservice
Mitzubringende Dokumente:
Amtlicher Lichtbildausweis
Formloser Antrag
Gebühren:Meldebestätigung unter Nutzung des zentralen Melderegisters: 3,00 Euro
Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro
bei schriftlicher Antragstellung: zusätzlich 13,00 Euro
Hinweis: Eine Meldebestätigung über frühere Meldungen in einer Gemeinde wird nur ausgestellt,
wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Eine entsprechende Begründung des Antrages ist
erforderlich.
Zuständige Stelle die Meldebehörde das Gemeindeamt
(in Statutarstädten das Magistrat; in Wien das Magistratische Bezirksamt)
Zuständig
Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)
Tamara Maschek (Ltr. Abgaben- & Meldeamt)
Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)