Rundfunkgebührenbefreiung

    GIS >> OBS

    GIS >> OBS

    Das Einmaleins der Gebührenbefreiung: Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (ehemals Telefon-befreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.

    Allerdings: Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren setzt voraus, dass Ihr Fernseh- und/oder Radiogerät bereits angemeldet wurde und sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet.

    LINK:
    Rundfunkgebührenbefreiung

    ORF - GIS Rundfunk