Staatsbürgerschaftswesen

    Fahne

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    Mit Staatsbürgerschaft bezeichnet man üblicherweise die rechtliche Zuordnung einer Person zu einem als Staat qualifizierten rechtlichen Gebilde.

    Die Staatsbürgerschaft ist maßgeblich für die Zuerkennung von Rechten und Pflichten - so sind nach der österreichischen Rechtsordnung die politischen Rechte den österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.

    Zuständig

    • Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)

    • Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)