Fahne
Mit Staatsbürgerschaft bezeichnet man üblicherweise die rechtliche Zuordnung einer Person zu einem als Staat qualifizierten rechtlichen Gebilde.
Die Staatsbürgerschaft ist maßgeblich für die Zuerkennung von Rechten und Pflichten - so sind nach der österreichischen Rechtsordnung die politischen Rechte den österreichischen Staatsbürgern vorbehalten.
Zuständig
Katharina Kakuska (Bauamt - Bürgerservice - Standesamt - Friedhof)
Sabine Weißkirchner (Bürgerservice - Standesamt -Staatsbürgerschaft)