Viehzählung

    Viehzählung

    Viehzählung

    Eine Viehzählung wird vom Bundesamt „Statistik Austria“ angeordnet und von der Gemeinde durchgeführt.

    Auskunftspflichtig sind alle Viehhalter, auf deren Namen, Rechnung und Gefahr ein Tier-haltungsbetrieb bewirtschaftet wird.
    Die Erhebung wird im Abstand von zwei Jahren als Vollerhebung durchgeführt, dazwischen als Stichprobenerhebung.

    Zuständig

    • Tamara Maschek (Ltr. Abgaben- & Meldeamt)