Viehzählung
Eine Viehzählung wird vom Bundesamt „Statistik Austria“ angeordnet und von der Gemeinde durchgeführt.
Auskunftspflichtig sind alle Viehhalter, auf deren Namen, Rechnung und Gefahr ein Tier-haltungsbetrieb bewirtschaftet wird.
Die Erhebung wird im Abstand von zwei Jahren als Vollerhebung durchgeführt, dazwischen als Stichprobenerhebung.
Zuständig
Tamara Maschek (Ltr. Abgaben- & Meldeamt)