Wasserversorgungsanlage

    Wasserversorgungsanlage Ernstbrunn

    Wasserversorgungsanlage Ernstbrunn

    Als Wasserversorgungsanlage bezeichnet man die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit der Gewinnung, Aufbereitung, Förderung, Speicherung, dem Transport und der Verteilung von Wasser dienen. Die gesamte Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Ernstbrunn umfasst ein Leitungsnetz von ca. 73,3 Kilometer für ihre 13 Katastralgemeinden. Nach Fertigstellung von 14 Bauabschnitten verfügt die Gemeinde über eine der modernsten Wasserversorgungsanlagen in NÖ.

    Für die laufende Instandhaltung und Inspektion der gesamten Wasserversorgungsanlage ist gemäß ÖVGW-Richtlinie W 10/1 der Wassermeister mit „Wassermeisterzertifikat“ ausgebildet.

    Wasserbehälter und Anlagen


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    Für die laufende Instandhaltung und Inspektion der gesamten Wasserversorgungsanlage ist gemäß ÖVGW-Richtlinie der Wassermeister Hr. Martin Idinger mit „Wassermeisterzertifikat“ ausgebildet und zuständig.

    Die Marktgemeinde Ernstbrunn versorgt über ein Leitungsnetz von etwa 73,3 Kilometer ihre 13 Katastralgemeinden und auch Teilgebiete der Gemeinde Niederleis sowie die Marktgemeinde Großmugl mit Trinkwasser.

    Wichtiger Hinweis

    Ein rotes Dreieck mit einem weißen Dreieck darin. Im weißen Dreieck befindet sich ein schwarzer Ausrufepunkt.

    Gemäß ÖNORM 2532 ist jede Verbindung von Anschlussleitungen mit anderen Wasserversorgungsanlagen, auch über die Inneninstallation, UNZULÄSSIG.

    Eine Verbindung wäre auch dann als gegeben anzusehen, wenn zwischen zwei oder mehreren Leitungssystemen Blindflansche, Absperrschieber, Rückflussminderer oder ähnliche Einrichtungen eingebaut werden.

    Trinkwasseruntersuchungen

    Die aktuellen Trinkwasseruntersuchungen stehen unten im Ordner „Trinkwasseruntersuchungen“ zum Download bereit.

    Wasserabgabenordnung ab 1. Jänner 2026

    Ein blaues und goldenes Wasserzähler mit offenem Deckel, der eine weiße Ziffernscheibe mit Zahlen und einem roten Indikator zeigt.

    Beträge exkl. 10 % USt. – GR-Beschluss vom 16. Oktober 2025

    • Wasseranschlussabgabe: Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit € 7,80 festgesetzt.

    • Bereitstellungsgebühren: Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 65,00 pro m³/h festgesetzt.

    • Wasserbezugsgebühr: Die Grundgebühr für 1 m³ Wasser beträgt € 2,73.

    Kontakt

    Ort

    Hirschmillerstraße 18a
    2115 Ernstbrunn

    Telefon

    +43 2576 2301 16

    Faxnummer

    +43 2576 2301 17

    E-Mail-Adresse

    gemeinde@ernstbrunn.gv.at

    Web

    http://www.evnwasser.at/

    • Martin Idinger (Wassermeister)

    Bilder