Meldezettel
Selbst in Zeiten der beinahe weltweiten Vernetzung ist es nötig, sich bei Umsiedlungen beim zuständigen Meldeamt an-, ab- oder auch umzumelden. Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.
Zuständige Stelle für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes:
- die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist das Gemeindeamt.
- in Statutarstädten das Magistrat
- in Wien: das Magistratische Bezirksamt .
BITTE mitbringen: Erforderliche Unterlagen öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers oder der Unterkunftnehmerin hervorgehen (z.B. Reisepass . und Geburtsurkunde . ) eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade - für Unterkunftnehmerinnen und Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass) bei Anmeldung eines Neugeborenen (bei der Meldebehörde): Geburtsurkunde des Kindes .
Hinweis: Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente mitgeschickt oder dem Boten bzw. der Botin mitgegeben werden.
Zuständig
Tamara Maschek (Ltr. Abgaben- & Meldeamt)