Sichtung eines Wolfes
Wie melde ich die Sichtung eines Wolfes?
Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben, sollten Sie dies jedenfalls unverzüglich wie folgt melden.
Begegnung mit einem Wolf haben:
• Wenden Sie sich direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
Sollten Sie einen Wolf in der Nähe von Häusern oder Gehöften sehen oder eine beunruhigende Begegnung mit einem Wolf haben, sollten Sie dies jedenfalls unverzüglich wie folgt melden:
Wenden Sie sich direkt an einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet).
Ist Ihnen der Jäger vor Ort nicht bekannt, gibt es folgende Möglichkeiten für eine Meldung
Meldung an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch) oder
Meldung über die Wildtierinfo (siehe unten).
Bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahrensituation wenden Sie sich an die nächste
Polizeidienststelle (telefonisch über NOTRUF ☎️ 133)!
Beispiel für eine Gefahrensituation: Ein Wolf befindet sich sichtbar in dicht verbautem Gebiet (z.B. Ortsbereich) und flüchtet trotz unmittelbarer Anwesenheit von Menschen nicht.
Ihre Meldung kann dazu beitragen, dass seitens der Jägerschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben eine Vergrämung (Schreck- oder Warnschüsse) oder eine Entnahme von Wölfen vorgenommen werden kann.
Vertreibung von Wölfen: Jede Person ist berechtigt, insbesondere zum eigenen Schutz oder zur Abwendung von Schäden an Viehbeständen Wölfe durch optische (z.B. Taschenlampe) oder akustische (z.B. Händeklatschen) Signale zu vertreiben.
WOLF – MELDUNG einer SICHTUNG und allgemeine VERHALTENSREGELN
INFORMATIONSBLÄTTER zum Thema Wolf finden Sie hier: https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Wildtier_Wolf.html
Download's für Maßnahmen bei Sichtungen: